23. November 2023
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) nimmt gerne die von der Rundfunkkommission
der Länder eingeräumte Gelegenheit wahr, den Entwurf des Fünften Medienänderungsstaatsvertrags vom 8. November 2023 Stellung zu kommentieren.
In § 59 Absatz 4 MStV-E soll die bislang geltende Regelung über Regionalfenster fortgeschrieben werden. Demnach werden die reichweitenstärksten Programme des Privat-Fernsehens dazu verpflichtet, Regionalfenster „zur aktuellen und authentischen Darstellung der Ereignisse des politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens in dem jeweiligen Land“ aufzunehmen. Hiermit wird laut Begründung der Zweck der
„Meinungsvielfaltssicherung“ verfolgt.
Bislang finden jedoch in einigen Bundesländern keine Regionalfenster statt. Dies betrifft das Saarland, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Es gibt jedoch keinen empirischen Hinweis darauf, dass speziell in diesen Bundesländern kein Bedarf an Förderung der Meinungsvielfalt oder an Informationen über relevante politische, wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Fragestellungen bestünde.
Insofern sollte die Gelegenheit wahrgenommen werden, auch für diese Bundesländer die Privatsender zur Aufnahme von Regionalfenstern zu verpflichten. Dadurch würde auch im Saarland sowie in den betroffenen ostdeutschen Bundesländern die regionale Berichterstattung gestärkt und ein Impuls in die regionale Produktionswirtschaft gesetzt, wie es in allen übrigen Bundesländern bereits seit vielen Jahren der Fall ist.
Dazu gilt es im Medienänderungsstaatsvertrag festzuschreiben, dass die Vorgabe für die Aufnahme von Regionalfenstern nicht nur für den zum 1. Juli 2002 definierten zeitlichen und regionalen Umfang, sondern explizit für alle Bundesländer gilt.
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Bettina Hesse, Referentin für Medienpolitik
bettina.hesse@verdi.de
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